„Einstieg Deutsch – A1“: 29.10.2018
„Aufbruch – Deutsch für den Beruf B1+“: 04.10.2018
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben oder weitere Informationen zu den Angeboten wünschen wenden Sie sich bitte an:
Anett Bechstein
Tel.: 02137-7890532
E-Mail: abechstein@bfz-schlicherum.de
Wir helfen Ihnen gerne!
„Einstieg Deutsch – A1“ richtet sich an Geflüchtete ab 16 Jahren, die noch keinen Platz in einem Integrationskurs haben. Es können Geflüchtete aus Ländern mit guter als auch mit unklarer Bleibeperspektive teilnehmen. Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern können nicht teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer die regelmäßig und erfolgreich den Kurs besuchen können im Anschluss die A1-Prüfung ablegen und ein Zertifikat hierüber erhalten.
Das Angebot hat einen Umfang von 200 Unterrichtseinheiten (UE), bei 25 UE in der Woche, zuzüglich 40 UE vertiefendes Lernen und 20 UE Exkursionen.
„Aufbruch – Deutsch für den Beruf B1+“ bietet eine berufsbezogene Sprachförderung.
Teilnehmen können Arbeitsuchende, arbeitslose und erwerbsfähige Menschen mit Migrationshintergrund (Flüchtlinge, Zuwanderer, EU-Migranten), die annähernd das Sprachniveau B1 erreicht haben.
„Aufbruch – Deutsch für den Beruf B1+“ richtet sich insbesondere an Personen, die einen Integrationskurs vollständig durchlaufen, aber in der DTZ Prüfung das Niveau B1 knapp verfehlt haben.
Die Maßnahmedauer beträgt 275 Unterrichtseinheiten (UE), bei 25 UE pro Woche.
Bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme folgt die Anmeldung zur Abschlussprüfung Zertifikat „telc B1+ Beruf“.
Teilnahmevoraussetzung ist die Vorlage eines „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins“ nach §45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 SGB III, bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III, den Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten.
Neben den Angeboten der Sprachförderung besteht laufend die Möglichkeit an der „Basisqualifizierung für Flüchtlinge und Migranten“ teilzunehmen.
Teilnehmen können Flüchtlinge und Migranten
- mit BüMA und guter Bleibeperspektive, mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis
- die nicht schul- oder berufsschulpflichtig sind und sprachlich in der Lage sind den Inhalten der Maßnahme folgen zu können
- mit Interesse an einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle in einem der Fachbereiche
Küche – Hauswirtschaft – Service
Lager / Logistik
Metallbearbeitung
Garten- und Landschaftsbau
Die Maßnahme hat einen Umfang von 664 Stunden, inklusive bis zu 160 Stunden betriebliche Erprobung. Nach Absprache kann eine Teilnahme in Teilzeit erfolgen.
Bei freien Plätzen ist jederzeit ein Einstieg möglich.
Die Basisqualifizierung für Flüchtlinge und Migranten bietet eine berufliche Basisqualifizierung im ausgewählten Berufsfeld, bis zu 4 Wochen betriebliche Erprobung, eine berufsbezogene Sprachförderung, Berufsorientierung und Bewerbungstraining und eine intensive Begleitung während der gesamten Maßnahme.
Voraussetzung ist die Vorlage eines „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins“ nach §45 Abs. 1, Nr. 2 SGB III, bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, den Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten.