Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben oder weitere Informationen zu den Angeboten wünschen wenden Sie sich bitte an:

Anett Bechstein
Tel.:        02137-7890532
E-Mail:   abechstein@bfz-schlicherum.de

Wir helfen Ihnen gerne!

Bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme folgt die Anmeldung zur Abschlussprüfung Zertifikat „telc B1+ Beruf“.

Die Maßnahmedauer beträgt 275 Unterrichtseinheiten (UE), bei 25 UE pro Woche.

„Aufbruch – Deutsch für den Beruf B1+“ richtet sich insbesondere an Personen, die einen Integrationskurs vollständig durchlaufen, aber in der DTZ Prüfung das Niveau B1 knapp verfehlt haben.

„Aufbruch – Deutsch für den Beruf B1+“ bietet eine berufsbezogene Sprachförderung.

Teilnehmen können Arbeitsuchende, arbeitslose und erwerbsfähige Menschen mit Migrationshintergrund (Flüchtlinge, Zuwanderer, EU-Migranten), die annähernd das Sprachniveau B1 erreicht haben.

Teilnahmevoraussetzung ist die Vorlage eines „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins“ nach §45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 SGB III, bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III, den Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten.

Neben den Angeboten der Sprachförderung besteht laufend die Möglichkeit an der „Basisqualifizierung für Flüchtlinge und Migranten“ teilzunehmen.

Teilnehmen können Flüchtlinge und Migranten

  • mit BüMA und guter Bleibeperspektive, mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis
  • die nicht schul- oder berufsschulpflichtig sind und sprachlich in der Lage sind den Inhalten der Maßnahme folgen zu können
  • mit Interesse an einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle in einem der Fachbereiche

Küche – Hauswirtschaft – Service
Lager / Logistik
Metallbearbeitung
Garten- und Landschaftsbau

Die Maßnahme hat einen Umfang von 664 Stunden, inklusive bis zu 160 Stunden betriebliche Erprobung. Nach Absprache kann eine Teilnahme in Teilzeit erfolgen.

Bei freien Plätzen ist jederzeit ein Einstieg möglich.

Die Basisqualifizierung für Flüchtlinge und Migranten bietet eine berufliche Basisqualifizierung im ausgewählten Berufsfeld, bis zu 4 Wochen betriebliche Erprobung, eine berufsbezogene Sprachförderung, Berufsorientierung und Bewerbungstraining und eine intensive Begleitung während der gesamten Maßnahme.

Voraussetzung ist die Vorlage eines „Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins“ nach §45 Abs. 1, Nr. 2 SGB III, bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB III, den Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten.